Finanzen
Strukturfonds
Der Strukturfonds wird aus Beiträgen der Kommunen Alt Duvenstedt, Borgstedt, Fockbek, Jevenstedt, Nübbel, Schacht-Audorf, Osterrönfeld, Rickert, Schülldorf, Schülp b. Rendsburg und Westerrönfeld und der Städte Büdelsdorf und Rendsburg gebildet.
Die Bemessung der von den Kommunen zu leistenden Beiträge berücksichtigt zwei Komponenten:
Strukturfonds-Beitrag 1 auf Basis der „Umlagegrundlage“ nach FAG die individuelle Leistungs- und Wirtschaftskraft der beteiligten Kommunen und
Strukturfonds-Beitrag 2 indirekt die Einwohnerentwicklung.
Strukturfonds II
Die Bemessung erfolgt nach Wohneinheiten, die seit dem 01.01.2007 per B-Plan auf GEP-Entwicklungsflächen in Außenbereichen neu geschaffen worden sind. JE Wohneinheit beträgt der „Entwicklungsbeitrag“ einmalig 2.500,-- €.
Jahresabschlüsse
Die Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg, AöR, ist ein Kommunalunternehmen in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts. Gem. § 3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Gründung der Anstalt öffentlichen Rechts gelten für die Haushalts- und Wirtschaftsführung die Vorschriften der Gemeindeordnung und der Landesverordnung über Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts (KUVO) entsprechend. Nach § 22 KUVO ist die Anstalt öffentlichen Rechts verpflichtet, einen Jahresabschluss unter sinngemäßer Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu erstellen.