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Blick auf die Fähre Nobiskrug
Schwebefähre Rendsburg

Finanzen

Strukturfonds

Der Strukturfonds wird aus Beiträgen der Kommunen Alt Duvenstedt, Borgstedt, Fockbek, Jevenstedt, Nübbel, Schacht-Audorf, Osterrönfeld, Rickert, Schülldorf, Schülp b. Rendsburg und Westerrönfeld und der Städte Büdelsdorf und Rendsburg gebildet.

Die Bemessung der von den Kommunen zu leistenden Beiträge berücksichtigt zwei Komponenten:

Strukturfonds-Beitrag 1 auf Basis der „Umlagegrundlage“ nach FAG die individuelle Leistungs- und Wirtschaftskraft der beteiligten Kommunen und

Strukturfonds-Beitrag 2 indirekt die Einwohnerentwicklung.

Strukturfonds I

Beitragspflichtig sind alle GEP-Kommunen.
Als Bemessungsgrundlage für Beitrag 1 wird ein Vomhundertsatz von der Umlagengrundlage nach dem FAG festgelegt.
Der jährliche Beitragssatz soll im Regelfall 1 % der Umlagegrundlage nach FAG betragen.

 

Strukturfonds II

Die Bemessung erfolgt nach Wohneinheiten, die seit dem 01.01.2007 per B-Plan auf GEP-Entwicklungsflächen in Außenbereichen neu geschaffen worden sind. JE Wohneinheit beträgt der „Entwicklungsbeitrag“ einmalig 2.500,-- €.

    Ausnahmen:

    1. Vorhaben, die im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden, sind vom Entwicklungsbeitrag befreit.

    2. Für den Geschosswohnungsbau gilt zur Errechnung des Beitrages die Formel:

    Nettogrundstücksgröße in m² x 2.500 €
     __________________________________
    700 m²

    3. Die Städte Rendsburg und Büdelsdorf sind vom Entwicklungsbeitrag befreit.

    Jahresabschlüsse

    Die Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg, AöR, ist ein Kommunalunternehmen in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts. Gem. § 3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Gründung der Anstalt öffentlichen Rechts gelten für die Haushalts- und Wirtschaftsführung die Vorschriften der Gemeindeordnung und der Landesverordnung über Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts (KUVO) entsprechend. Nach § 22 KUVO ist die Anstalt öffentlichen Rechts verpflichtet, einen Jahresabschluss unter sinngemäßer Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu erstellen.

    Budget des Verwaltungsrates

    Dem Verwaltungsrat der Entwicklungsagentur stehen jährlich 50.000,- € zur Verfügung, über deren Verwendung er eigenständig entscheidet. Unterstützt werden kleinere Maßnahmen und Projekte, sofern über deren Förderwürdigkeit Konsens besteht.