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Blick auf die Fähre Nobiskrug
Schwebefähre Rendsburg

Finanzen

Strukturfonds

Der Strukturfonds wird aus Beiträgen der Kommunen Alt Duvenstedt, Borgstedt, Fockbek, Jevenstedt, Nübbel, Schacht-Audorf, Osterrönfeld, Rickert, Schülldorf, Schülp b. Rendsburg und Westerrönfeld und der Städte Büdelsdorf und Rendsburg gebildet.

Die Bemessung der von den Kommunen zu leistenden Beiträge berücksichtigt zwei Komponenten:

Strukturfonds-Beitrag 1 auf Basis der „Umlagegrundlage“ nach FAG die individuelle Leistungs- und Wirtschaftskraft der beteiligten Kommunen und

Strukturfonds-Beitrag 2 indirekt die Einwohnerentwicklung.

Strukturfonds I

Beitragspflichtig sind alle GEP-Kommunen.
Als Bemessungsgrundlage für Beitrag 1 wird ein Vomhundertsatz von der Umlagengrundlage nach dem FAG festgelegt.
Der jährliche Beitragssatz soll im Regelfall 1 % der Umlagegrundlage nach FAG betragen.

 

Strukturfonds II

Die Bemessung erfolgt nach Wohneinheiten, die seit dem 01.01.2007 per B-Plan auf GEP-Entwicklungsflächen in Außenbereichen neu geschaffen worden sind. JE Wohneinheit beträgt der „Entwicklungsbeitrag“ einmalig 2.500,-- €.

    Ausnahmen:

    1. Vorhaben, die im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden, sind vom Entwicklungsbeitrag befreit.

    2. Für den Geschosswohnungsbau gilt zur Errechnung des Beitrages die Formel:

    Nettogrundstücksgröße in m² x 2.500 €
     __________________________________
    700 m²

    3. Die Städte Rendsburg und Büdelsdorf sind vom Entwicklungsbeitrag befreit.

    Jahresabschlüsse

    Die Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg, AöR, ist ein Kommunalunternehmen in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts. Gem. § 3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Gründung der Anstalt öffentlichen Rechts gelten für die Haushalts- und Wirtschaftsführung die Vorschriften der Gemeindeordnung und der Landesverordnung über Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts (KUVO) entsprechend. Nach § 22 KUVO ist die Anstalt öffentlichen Rechts verpflichtet, einen Jahresabschluss unter sinngemäßer Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu erstellen.