Vergabe öffentlicher Aufträge
Auschreibungen und Auftragsvergaben
Hier informiert die Entwicklungsagentur über aktuelle Ausschreibungen, geplante beschränkte Ausschreibungen im Baubereich und bereits vergebene Aufträge.
Information über Auftragsbekanntmachungen und Auftragsvergaben
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (GVoBl. 2019 Nr. 4 S. 40 ff.) i. V. m. §§ 27, 30 der Unterschwellenvergabeordnung hat der öffentliche Auftraggeber zur Sicherstellung eines transparenten Vergabeverfahrens die Pflicht zur Information über öffentliche Aufträge.
Eine Auftragsbekanntmachung (Absicht einer Auftragsvergabe) erfolgt bei Öffentlichen Ausschreibungen, Beschränkten Ausschreibungen/Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb sowie EU-binnenmarktrelevanten Ausschreibungen (§ 27 Abs. 1 UVgO).
Eine Information über Auftragsvergaben erfolgt ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer bei Beschränkten Ausschreibungen/Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (§ 30 Abs. 1 UVgO) sowie bei einer freihändigen Vergabe (Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb) bei Bauleistungen ab einem Auftragswert von 15.000 € ohne Umsatzsteuer nach § 20 der VOB/A i. V. m. § 3 des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein.