Rechtliche Grundlagen der Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg, Anstalt des öffentlichen Rechts:
Die vor Gründung der Entwicklungsagentur geltenden vertraglichen Vereinbarungen (Kooperationsvereinbarung, Interessenausgleich) gelten fort.
Die nach Gründung der Entwicklungsagentur notwendig gewordenen Anpassungen wurden vorgenommen.